Arbeitsrecht - Kündigung

Als Kündigung bezeichnet man die einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung eines Arbeitsvertrages.

Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das aus einer empfangsbedürftigen Willenserklärung (Kündigungserklärung) besteht. Sie wird daher erst mit Zugang beim Arbeitnehmer wirksam und ist grundsätzlich bedingungsfeindlich.

Voraussetzung der wirksamen Kündigung ist, dass dem Kündigenden auch ein entsprechendes Kündigungsrecht zusteht. Gegebenenfalls müssen auch Form und Frist beachtet werden

Begehen Sie hierbei keine unnötigen Fehler und wenden Sie sich rechtzeitig an uns.