Familienrecht - Online-Scheidung

Sie haben sich entschlossen einen neuen Lebensabschnitt zu beschreiten. Diese Entscheidung war sicherlich schmerzlich, aber für Sie notwendig.

Obwohl die Ehe und Familie die wichtigste Zelle der Gesellschaft ist und das Bestreben sie Aufrecht zu erhalten das Ziel eines jeden sein sollte, muss man sich von dieser Form des Zusammenlebens manchmal trennen, wenn Bedingungen eintreten die für Sie unannehmbar sind und Ihnen die Freude am Leben nehmen.

Häufig ist der einzige Ausweg die Trennung bzw. die Scheidung.

Unser Online-Angebot richtet sich daher an den zuvor genannten Personenkreis.

Die Inanspruchnahme unseres Angebotes auf Durchführung einer Online-Scheidung bedeutet für Sie effizientere Bearbeitung. Sie sparen Zeit, unnötige Wege und somit auch Kosten.

In meiner Kanzlei entfällt zudem die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

Umsatzsteuerbefreiung § 4 Ziff. 19a Umsatzsteuergesetz (UStG)

Eine derartige Ersparnis an Kosten ist ein Angebot, welches Sie am Markt selten vorfinden.

Wie funktioniert die Online-Scheidung?

Kinderleicht!

Laden Sie bitte die folgenden Unterlagen

auf dieser Seite herunter und schicken Sie diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an meine Kanzlei.

Für die oben herunter zu ladenden PDF-Dateien benötigen Sie eventuell zum Lesen und Drucken eine PDF-Software.

Daher empfehle ich Ihnen, den

herunter zu laden.

Außer den oben genannten Unterlagen übersenden Sie mir bitte die Eheurkunde und falls vorhanden die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung oder den Ehevertrag im Original. Diese Unterlagen erhalten Sie nach Abschluss des Scheidungsverfahrens zurück.

Falls ein gemeinsames minderjähriges Kind oder Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, benötige ich die Geburtsurkunde(n) und bei Vorliegen eines oder mehrerer Unterhaltstitel auch diese in Kopie. Eine Kopie des Mietvertrages der zuletzt gemeinsam genutzten Ehewohnung sollte ebenfalls übersandt werden. Fehlt diese Unterlage so reicht auch die genaue Anschrift der letzten Ehewohnung.

Füllen Sie das Kontaktformular, welches Sie auf dieser Seite vorfinden aus und betätigen Sie anschließend den Button „Absenden“.

Hinweis:

Eine Online-Scheidung ist nur möglich wenn sich die Ehepartner in allen Fragen, die Ehescheidung betreffend, einig sind. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn einer der Eheleute meine Kanzlei mit der Durchführung der Scheidung beauftragt.

Zu den Kosten ist anzumerken, dass sich diese nach dem

richten. Unabhängig hiervon kann abweichend zwischen meiner Kanzlei und Ihnen eine Vergütungsvereinbarung herbeigeführt werden.

Personen die die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht selbst tragen können und für die ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden muss, laden bitte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Bei noch offenen Fragen bitte ich Sie mit mir hier persönlichen Kontakt aufzunehmen.

Bei der Durchführung eines streitigen Scheidungsverfahrens kann das oben genannte Online-Angebot teilweise genutzt werden.