Mit Eingehung eines Arbeitsvertrages verpflichten sich die hieran beteiligten Parteien wechselseitig ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen.
Diese bestehen hauptsächlich, neben vielen anderen Rechten und Pflichten, zum einen in der Erbringung der Arbeitsleistung und zum anderen in der Zahlung des hieraus geschuldeten Lohnes oder Gehaltes.
Letzteres wird jedoch nicht immer eingehalten, sodass der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Lohn beim Arbeitgeber beitreiben lassen muss.
Aufgepasst, mit der Beitreibung des Lohnes sollte nicht lange gewartet werden, da dieser aufgrund von Tarifbestimmungen oder Vertraglichen Regelungen Verfallsfristen unterliegt.
Dies bedeutet das nach Ablauf einer Frist, der Anspruch mit gerichtlicher Hilfe nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Um dies auszuschließen helfen wir ihnen gern ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen und durchzusetzen.