Mandatierung durch Arbeitgeber


Bei der Mandatierung geht es um die Beauftragung der Kanzlei sich durch diese anwaltlich beraten, vertreten zu lassen oder ihr andere verantwortungsvolle juristische Arbeiten zu übertragen.

Vielen Dank, dass Sie sich für diese Kanzlei entschieden haben. Durchaus ist uns bewusst, dass Sie mit Ihrer Entscheidung einen kompetenten Partner wählten, der sich Ihres Anliegens mit einem hohen Maß an Fachkunde animmt. Ein derartiges Vertrauen ist für uns eine Herausforderung die wir gerne annehmen.

Die Arbeitswelt hat sich im Hinblick der Informationsbeschaffung und des zeitnahen Reagierens auf Veränderungen in allen Bereichen erheblich reformiert. Dieser Umstand erfordert es, nicht zuletzt auch im Interesse unserer Mandanten, moderne Informationstechnik einzusetzen um auf die Vielzahl von zu bearbeitenden Anliegen unverzüglich zu reagieren.

Den Kontakt mit unserer Kanzlei können Sie auf verschiedene Weise herstellen.

Diese Homepage verfügt über einen Postkasten der 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist und der zweistündlich überwiegend in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr mindestens einmal auf neueingegangene Nachrichten überprüft wird. Gleicher Service gilt für das Versenden von eMails.

Je nach Dringlichkeit Ihres Anliegens wird die Kanzlei mit Ihnen unverzüglich Kontakt aufnehmen.

Bei der Datenübermittlung bitten wir sie folgende Angaben zu tätigen: